Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs schreckt die Branche digitaler Weiterbildungsangebote auf: Ab sofort unterliegt offenbar auch Mentoring via Video oder Online-Coaching strengeren Auflagen. Inklusive möglicher Bußgelder ohne behördliche Zulassung.
Im zugrunde liegenden Fall entschied der Bundesgerichtshof, dass ein geschlossener Mentoring-Vertrag unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt. Damit gelten für solche digitalen Lernformate künftig die gleichen Anforderungen wie für klassische Fernlehrgänge: Anbieter müssen eine behördliche Zulassung vorweisen – andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.
Die Entscheidung sorgt für Unruhe in der Weiterbildungsbranche. Zahlreiche Online-Angebote bewegen sich nun rechtlich in einem Graubereich. Ohne Zulassung kann es teuer werden: Tausende Euro Geldstrafe sind möglich, wenn Anbieter gegen das Schutzgesetz verstoßen, mutmaßt DER SPIEGEL in einem aktuellen Bericht über das Urteil. Anwälte raten Unternehmen und Selbstständigen schon jetzt zur Prüfung von etwaigen Rückzahlungsforderungen.
Für HR-Verantwortliche, Personalabteilungen und Führungskräfte bedeutet der Urteilsspruch in jedem Fall: Digitale Weiterbildungsmaßnahmen – etwa Coaching, Mentoring oder strukturierte Onlinekurse – müssen neu bewertet werden. Es gilt zu prüfen, ob eine Zulassung erforderlich ist oder erworben werden muss, um rechtssicher zu handeln.
red