Der Gender Pay Gap beschreibt den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. Nach neuesten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes beträgt er für Deutschland 18, beziehungsweise 7 Prozent. Wie kommt es zu diesen beiden verschiedenen Zahlen? Man unterscheidet zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap.
Für den sogenannten "unbereinigten" Gender Pay Gap werden die absoluten Bruttostundenverdienste ins Verhältnis zueinander gestellt, ohne die ursächlichen Faktoren für den Gender Pay Gap zu berücksichtigen. Dabei werden die Bruttostundenverdienste von weiblichen und männlichen Angehörigen einer bestimmten Gruppe (z. B. Altersgruppe, Branche oder Bundesland) ermittelt und dann daraus der Gender Pay Gap anhand folgender Formel berechnet:
Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der Männer minus durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der Frauen geteilt durch den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Männer mal 100.
Auf Basis der Daten der vierjährlichen "Verdienststrukturerhebung" durch das Stastistische Bundesamt werden Ergebnisse nach den Kategorien Alter, Bildungsniveau, Leistungsgruppen, Tätigkeit, Einfluss der öffentlichen Hand, Tarifbindung, Unternehmensgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitte berechnet. In den Jahren zwischen zwei Verdienststrukturerhebungen werden die Ergebnisse für die Kategorien Gebietsstand, Bundesländer, Wirtschaftszweig sowie öffentlicher Dienst/Privatwirtschaft mit den Veränderungsraten aus den Jahresergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebungen fortgeschätzt.
In die Berechnung einbezogen werden abhängige Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschaftsabschnitte und Unternehmensgrößen, ausgenommen die Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung", "Private Haushalte mit Hauspersonal" und "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Dieses entspricht der einheitlichen Definition des Gender Pay Gap der EU. Entsprechend europäischer Vorgaben wird der unbereinigte Gender Pay Gap seit dem Jahr 1995 für Gesamtdeutschland, sowie getrennt für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet.
Der bereinigte Gender Pay Gap wird auf Basis der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Hier wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist, wie Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand, Berufserfahrung oder der geringere Anteil von Frauen in Führungspositionen. Es muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.
Der bereinigte Gender Pay Gap wird seit 2006 ebenfalls alle vier Jahre für Deutschland, das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet, um detailliertere Aussagen zu den Verdienstunterschieden von Männern und Frauen treffen zu können. Seit dem Jahr 2014 liegen zudem Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap nach Bundesländern sowie für alle Mitgliedsstaaten der EU vor.