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So wird der Gender Pay Gap berechnet

"Bereinigt" oder "unbereinigt"

06. März 2023

Der Gender Pay Gap beschreibt den geschlechts­spezifischen Verdienst­unterschied zwischen Frauen und Männern. Nach neuesten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes beträgt er für Deutschland 18, beziehungsweise 7 Prozent. Wie kommt es zu diesen beiden verschiedenen Zahlen? Man unterscheidet zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap.

Bereinigter Gender Pay Gap

Für den sogenannten "unbereinigten" Gender Pay Gap werden die absoluten Brutto­stunden­verdienste ins Verhältnis zueinander gestellt, ohne die ursächlichen Faktoren für den Gender Pay Gap zu berücksichtigen. Dabei werden die Brutto­stunden­verdienste von weiblichen und männlichen Angehörigen einer bestimmten Gruppe (z. B. Altersgruppe, Branche oder Bundesland) ermittelt und dann daraus der Gender Pay Gap anhand folgender Formel berechnet:

Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst der Männer minus durch­schnittlicher Brutto­stunden­verdienst der Frauen geteilt durch den durch­schnittlichen Brutto­stundenverdienst der Männer mal 100.

Auf Basis der Daten der vierjährlichen "Verdienst­struktur­erhebung" durch das Stastistische Bundesamt werden Ergebnisse nach den Kategorien Alter, Bildungs­niveau, Leistungs­gruppen, Tätigkeit, Einfluss der öffentlichen Hand, Tarifbindung, Unternehmensgrößenklassen und Wirtschaftsabschnitte berechnet. In den Jahren zwischen zwei Verdienststrukturerhebungen werden die Ergebnisse für die Kategorien Gebiets­stand, Bundes­länder, Wirtschafts­zweig sowie öffentlicher Dienst/Privatwirtschaft mit den Veränderungs­raten aus den Jahres­ergebnissen der Vierteljährlichen Verdienst­erhebungen fortgeschätzt.

In die Berechnung einbezogen werden abhängige Beschäftigungs­verhältnisse aller Wirtschafts­abschnitte und Unternehmensgrößen, ausgenommen die Wirtschafts­abschnitte "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozial­versicherung", "Private Haushalte mit Hauspersonal" und "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Dieses entspricht der einheitlichen Definition des Gender Pay Gap der EU. Entsprechend europäischer Vorgaben wird der unbereinigte Gender Pay Gap seit dem Jahr 1995 für Gesamtdeutschland, sowie getrennt für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet.

Bereinigter Gender Pay Gap

Der bereinigte Gender Pay Gap wird auf Basis der vierjährlichen Verdienst­strukturerhebung berechnet. Hier wird jener Teil des Verdienst­unterschieds heraus­gerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechter­gruppen zurückzuführen ist, wie Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand, Berufserfahrung oder der geringere Anteil von Frauen in Führungspositionen. Es muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Er wäre geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbs­unterbrechungen. 

Der bereinigte Gender Pay Gap wird seit 2006 ebenfalls alle vier Jahre für Deutschland, das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder berechnet, um detailliertere Aussagen zu den Verdienstunterschieden von Männern und Frauen treffen zu können. Seit dem Jahr 2014 liegen zudem Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap nach Bundesländern sowie für alle Mitgliedsstaaten der EU vor.


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