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Transparenz in Sachen Gehalt weiter umstritten

Diskussion um das EU-Entgelttransparenz

14. Januar 2026

Muss künftig schon in der Stellenanzeige stehen, wie ein Job bezahlt wird? Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zwingt Unternehmen zu mehr Offenheit bei Gehältern und soll den Gender Pay Gap endlich wirksam verkleinern. Bis spätestens Mitte 2026 muss auch Deutschland die Vorgaben umsetzen. Eigentlich. Denn während Gleichstellungsexperten darin einen Durchbruch für faire Bezahlung sehen, formiert sich in der Wirtschaft deutlicher Widerstand.

Mit der im Juni 2023 verabschiedeten EU-Entgelttransparenzrichtlinie verfolgt Brüssel ein klares Ziel: Lohndiskriminierung soll sichtbar – und damit angreifbar – werden. Künftig sollen Beschäftigte einfacher erfahren können, ob sie für gleichwertige Arbeit genauso bezahlt werden wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig werden Arbeitgeber verpflichtet, systematisch über ihre Vergütungsstrukturen zu berichten. Die Richtlinie soll bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und damit das bestehende Entgelttransparenzgesetz in Deutschland ergänzen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung. Eine Expertenkommission hat im November Vorschläge abgegeben, wie die EU-Vorgaben möglichst praxisnah und bürokratiearm in deutsches Recht übertragen werden können. 

Skepsis in den Chefetagen

In vielen Unternehmen stößt das geplante Maß an Offenheit jedoch auf deutliche Vorbehalte. Kritik kommt vor allem von den Arbeitgeberverbänden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Vorschläge zur Entgelttransparenz als „auf falschen statistischen Annahmen beruhend“ und bemängelte, sie ignoriere tatsächliche Ursachen von Lohnunterschieden, wie unterschiedliche Karriere- und Arbeitsmarktentscheidungen. Die Regelung bringe „unnötige bürokratische Belastungen und fördert Misstrauen im Unternehmen“, so die Arbeitgeberseite.

Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor der praktischen Umsetzung: Neue Dokumentations- und Berichtspflichten für Betriebe ab 100 Mitarbeitenden könnten zu „erheblichen zusätzlichen bürokratischen Belastungen“ führen.

Warum Befürworter von einem Meilenstein sprechen

Auf der anderen Seite stehen Gewerkschaften, Gleichstellungsinitiativen und viele Arbeitsmarktexperten – für sie ist die Richtlinie überfällig. Sie betonen, dass trotz bestehender Gleichbehandlungsregeln Frauen in Deutschland im Schnitt weiterhin deutlich weniger verdienen als Männer und dass dies weitgehend strukturelle Benachteiligungen widerspiegelt. Befürworter sehen in der Pflicht zur Gehaltsoffenlegung ein Instrument, mit dem solche Unterschiede systematisch identifiziert und adressiert werden können.

Henrike von Platen, Wirtschaftsexpertin und Publizistin, bringt diese Perspektive pointiert auf den Punkt: „Es ist ein riesiger Schritt nach vorn, dass die Europäische Kommission den Weg für all das ebnet, von dem wir wissen, dass es in Ländern wie Großbritannien oder der Schweiz sehr gut funktioniert: mehr Transparenz in den Unternehmen. Eine Umkehr der Beweislast und empfindliche Strafen für Unternehmen, die nicht fair bezahlen.“

Die Bundesregierung selbst hat sich zur aktuellen Diskussion noch nicht geäußert. Gleichstellungsministerin Prien hatte nach dem Abschluss der Kommissionsempfehlungen aber angekündigt, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie "eins zu eins" in deutsches Recht umsetzen zu wollen.

red


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